Das Bundesverfassungsgericht, die EZB und die Schweiz

Montag 10.02.14 09:50 - EZB & Bundesverfassungsgericht & Schweiz

Ich möchte heute einen persönlichen Kommentar zur Thematik um die EZB, das Bundesverfassungsgericht (BVG) und die Schweiz los werden. In einem Börsenblog darf man auch mal über den Tellerrand in die Finanzpolitik hinein schauen.

Aufhängen möchte ich den Kommentar an einem Artikel der Welt, in dem die Auswirkungen und taktischen Konsequenzen der Vorgehensweise des BVGs auf die EZB aufgezeigt werden: -> Die EZB steht unbewaffnet dar <-

Nach meiner Meinung sieht man an den im Artikel dargestellten Zusammenhängen, auf welch wackeligen Boden sich das Bundesverfassungsgericht begeben hat, in dem es europapolitische Erwägungen in seinen Ratschluss hat einfliessen lassen. Damit ist es zum Mitspieler in einem politischen Poker geworden. Eine Rolle die ihm nach meiner Überzeugung weder zusteht, noch gut tut.

In meinen Augen wäre es sachgerecht gewesen, wenn sich das BVG auf das beschränkt hätte, was seine Aufgabe ist: zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ein Urteil zu fällen und sich allen Erwartungen der Politik zu verweigern, den grösseren europäischen Kontext dabei einfliessen zu lassen. Denn Massstab des BVG sollte das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sein und sonst nichts.

Hätte das BVG die Verfassungswidrigkeit im Sinne des GG einfach festgestellt - und dazu gibt es ja scheinbar eine klare Mehrheit im Senat - wäre das ja nicht das Ende von Europa gewesen. Im Gegenteil, es hätte die Politik gezwungen, statt an einem Eliten-Projekt Brüssel weiter zu wurschteln und den "dummen Bürger" dabei aussen vor zu lassen, dem Verfassungs-Souverän (den Bürgern) die entscheidende Frage zu stellen: in welchem (europäischen) Staat er in Zukunft leben will. Und wenn dass das Brüsseler Europa sein sollte, dann ist auch alles legitimiert und die Verfassung wird entsprechend geändert.

Im Endeffekt wird in meinen Augen hier das Grundproblem deutlich. Die deutsche Politik hat schon mehr Verantwortung nach Brüssel abgegeben, als im Sinne einer Verfassungsidentität eigentlich zulässig wäre, ohne den Verfassungsstaat defacto auszuhöhlen. Nennen Sie mir mal Institutionen, die noch nicht weitreichende Kompetenzen an eine übergeordnete europäische Behörde oder Institution abgegeben haben. Damit verlieren die Institutionen der Verfassung aber ihre Relevanz, wenn man so will, wird die Verfassung von innen ausgehölt. Dass das BVG seinen Entscheid zum Grundgesetz nun massgeblich vom Urteil europäischer Richter abhängig macht, ist da nur der letzte Baustein in einer Kette, der auch schon Institutionen wie die Bundesbank defacto zum Opfer gefallen sind.

Und der in den 90er Jahren eingeführte Artikel 23 GG (der Europa Artikel) definiert auch nicht den Übergang in einen europäischen Superstaat, sondern nur die Möglichkeit, dass die Bundesrepublik auf die Wahrnehmung ihrer Rechte temporär verzichtet und diese temporär an Europa übertragen kann. Zwischen einer Selbstauflösung und der temporären Abgabe wichtiger Rechte bei Erhalt der Verfassungsidentität, besteht eben ein gewaltiger Unterschied.

So wird aber nach meinem Eindruck der Weg weiter beschritten, in dem die Politik weiter Fakten schafft, die defacto den Verfassungsstaat aushöhlen und entkernen, weil entscheidende Rechte an eine übergeordnete Einheit abgegeben werden. Die Ermächtigung des §23 GG ist nach meiner Wahrnehmung schon längst überdehnt.

Es bleibt mir weiter ein Rätsel, warum den Verfassungsrichtern scheinbar der Mumm fehlte, diesen notwendigen Strich am konkreten Fall mal scharf zu ziehen. Den Grenzstrich zwischen legitimer Abgabe bestimmter Rechte an eine übergeordnete Institution und einer illegitimen Aushöhlung der Verfassung ohne Mandat des Souveräns. Der EUGH hat dazu nichts beizutragen, das ist alleine eine Frage der deutschen Verfassung.

Denn am Ende würde das BVG damit Europa retten, weil eine belastbare demokratische Grundlage erzwungen würde. Zerstören wird Europa das "weiter so" auf einem Weg der Ausdehnung, der schon jetzt vielleicht nicht mehr wirklich von der Bevölkerung getragen wird.

Insofern passt auch das aktuelle Geschehen in der Schweiz um die "Masseneinwanderungs-Initiative" ins Bild. Ich bin sicher, es wird dem Wohlstand der Schweiz schaden, was jetzt als Folge des Entscheids passieren wird. Insofern hat sich die kleine Schweiz, deren Wohlstand sehr stark von der wirtschaftlichen Verpflechtung mit der sie komplett umgebenden EU abhängt, ein massives Ei ins Nest gelegt.

Und gleichzeitig empfinde ich aber den Unmut der Bevölkerung als verständlich und kann das Ergebnis nachvollziehen. Genau das passiert, wenn "Eliten" zu lange auf einem Weg gehen, ohne den Mann auf der Strasse mitzunmehmen. Und das ist auch das, was in Deutschland und Europa beim Projekt "Brüssel" passiert. Würde man in Deutschland eine ähnliche Volksabstimmung zulassen, bin ich nicht sicher, ob wir nicht auch das gleiche Ergebnis bekommen würden, wie in der Schweiz.

In meinen Augen hat das BVG aus Angst vor der Courage eine grosse Chance vertan, Europa wieder eine belastbare Grundlage zu verschaffen. Der Preis wäre dafür eine kurze Phase der Unsicherheit und Turbulenzen an den Märkten gewesen. Aber die kommen so oder so, man kann nicht ewig zusammen pressen, was gar nicht so zusammen gehören will.

So weit mein persönlicher Kommentar zum Thema.

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3 Gedanken zu „Das Bundesverfassungsgericht, die EZB und die Schweiz“

  1. Vielleicht ist es auch einfach nur so:
    – Das Bundesverfassungsgericht ist politisch.
    – Die lebenslang ernannten Bundesverfassungsrichter werden (im hohen Alter) überwiegen (derzeit ausschließlich?) von der großen Koalition ernannt.
    – Unabhängigkeit der hohen Richter hin oder her: Dankbarkeit und Parteibuch könnten eine Entscheidung beeinflussen.

    Hierbei erinnere ich gern an das öffentlich aufgespielte Theater im Bundesrat unter Mitwirken des vormaligen CDU-Ministerpräsidenten Peter Müller und heutigen Verfassungsrichter (sowie Ronald Koch u.a.). Wer jede Schweinerei auch gegen das Wahlvolk mitgemacht hat, wird vielleicht nicht zum erhofften „ehrlichen Hoffnungsträger am Verfassungsgericht. Auch der von mir sehr geschätzte Roman Herzog war unter Späth (!!!) Kultur- und Innenminister (quelle http://www.wikipedia.de). Jutta Limbach war vor ihre Amtszeit Berliner Justiz-Senatorin.
    Auch hat sich der von den Medien mit der selbst auferlegten Gleichschaltung gefeierte Andeas Voßkuhle ebenfalls als stumpfes Schwert für die Rettung Europas erwiesen. Für mich nicht überraschend, denn er hat zwar immer den Zeigefinger erhoben, aber doch alle wichtigen „politischen Wünsche“ durchgewunken.
    Da behaupte ich mal, wer da glaubt, dass das BVG im Sinne des Volkes Europa oder wenigstens Deutschland retten wollte, der darf auch an den Weihnachtsmann glauben.

    Und zur Schweiz: Nichts ist in Stein gemeiselt. Warum sollte nicht in 10 oder 15 Jahren die Einwanderung wieder geändert werden. Vorausgesetzt erst einmal, dass das Referendum von der Politik überhaupt umgesetzt wird.
    Andererseits stirbt die Hoffnung zuletzt. IMO

  2. Heute dazu ein beachtlicher Artikel von Prof. Lucke von der AfD in der FAZ. Demnach war die BVG-Entscheidung sehr gesschickt, denn:

    Die EZB ist eine europäische Institution. Insofern wäre es konsequent, wenn das oberste europäische Justizorgan, also der EuGH, die Entscheidung träfe. Entscheidet dieser pro EZB, dann könnte der BVG ein Sondervotum fällen gegen OMT. Entscheidet er gegen die EZB, kann der BVG sich bestätigt sehen.

    Aber es wäre schon sehr problematisch, wenn die Zukunft des Euro am BVG hinge. Mit welchem Recht dürfte sich das oberste deutsche Gericht zum Richter über den Euro machen? Warum nicht die anderen Staaten? Nein, das Problem ist nach wie vor, dass der Euro etwas im luftleeren Raum hängt. Es gibt institutionell keine ausreichende Untermauerung für ihn. Das gilt auch im Hinblick auf die Finanzpolitik. Insoweit konnte der BVG dem Euro gar keine belastbare Grundlage schaffen, das ist imho schlicht nicht seine Aufgabe.

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