E-Commerce Förderung nach Art der EU-Bürokratie:
Mitglieder aus Papua-Neuguinea und Cayman Islands willkommen!
Aus Frankreich, Italien und Finnland dagegen nicht!

Es wäre ja schön, wenn das, was ich Ihnen nun schreiben muss, nur eine Satire wäre.
Oder alternativ ein böser Traum, aus dem man bald aufwacht, weil so verquer kann doch gar niemand denken.

Ist es aber leider nicht. Sondern das worüber ich nun schreiben muss, ist wohl ab 01.01.2015 Realität für alle, die im EU Raum digitale Dienste anbieten - wie eben auch ein Blog mit Mitgliedern wie Mr-Market.

Da werden sich noch einige im Internet umschauen und ich sage schon jetzt ein grosses Chaos bevor. Und dann wird vom Gesetzgeber in einem Jahr "nachgebessert".

Das von der Politik gerne verwendete Wort von der "Nachbesserung", ist sowieso Kandidat für das Unwort des Jahrzehntes, denn es ist für mich eher Ausdruck inkompetenten Handelns der Verantwortlichen. So wie manche Software-Unternehmen ihre Software beim Kunden "reifen" lassen, lässt der Gesetzgeber zu oft undurchdachte Gesetze beim Bürger und vor Gerichten "reifen". Und Bürger und Unternehmen müssen über Steuern diese Inkompetenz auch noch zwangsweise finanzieren.

Lesen Sie zunächst einmal -> hier <- in einem kurzen Überblick, worum es bei der neuen Umsatzsteuerregelung für digitale Produkte und Dienstleistungen geht.

Bisher war das alles einfach und logisch. Wenn man als Privatperson etwas kaufte, galt das Recht des Landes, in dem der Händler sass. Wenn ich mir also unbedingt etwas aus London schicken lassen wollte, war das britische Recht die Grundlage dafür. Und das galt für alle Waren, egal ob digital oder "physisch". So einfach, so logisch und so klar. Ab 2015 ist nun alles kompliziert und voller Ausnahmen.

Um es nicht abstrakt, sondern anhand dieses Blogs konkret zu beschreiben:

  • Wenn sich hier ein Mitglied mit Adresse aus Malta anmelden würde, müsste ich eine Rechnung nach maltesischen Rechnungsvorschriften mit maltesischer Umsatzsteuer erstellen und mich beim Finanzamt Maltas - wahrscheinlich in Landessprache - für die Umsatzsteuer registrieren.
  • Wenn sich hier ein Mitglied mit Adresse aus Rumänien anmelden würde, müsste ich eine Rechnung nach rumänischen Rechnungsvorschriften mit rumänischer Umsatzsteuer erstellen und mich beim Finanzamt Rumäniens - wahrscheinlich in Landessprache - für die Umsatzsteuer registrieren.
  • Wenn sich hier ....... ich denke Sie wissen, wie die Geschichte weitergeht.

Lustig oder? Nach meiner sehr persönlichen und pointierten Meinung ist das einfach: Schwachsinn!

Damit es keine Missverständnisse gibt, es geht hier um eine Sonderregelung für digitale (nicht physische) Güter. Wenn Sie sich aber physische Waren aus EU Ländern schicken lassen, bleibt alles wie gehabt (bis zu nächsten Gesetzesänderung ;)). Und die Regelung gilt auch nur für Endverbraucher, wer als Unternehmen digitale Güter in der EU bezieht, für den ändert sich auch nichts.

Oder mit anderen Worten: Wenn ich als Verleger einen Artikel per PDF verschicke, bekommt der eine diametral andere Umsatzsteuer-Behandlung, als wenn ich den gleichen Artikel ausdrucke und per Post versende! Und dann unterscheidet sich das noch einmal abhängig davon, ob der Kunde ein Unternehmen oder ein Endverbraucher ist. Und woran erkenne ich bei einer GBR eigentlich das Unternehmen gegenüber dem Endverbraucher? Wie sieht eigentlich eine spanische GBR aus? Schöne neue Welt!

Und damit das nicht wieder nur das beliebte EU-Bashing wird: unsere "kompetenten" Politiker im Parlament haben das schon längst abgenickt und es hat so auch in Deutschland und Österreich Gesetzeskraft erlangt.

Jetzt haben die verantwortlichen Bürokraten und Politiker ja irgendwann im Verlauf dieses Prozesses scheinbar eine Teilerleuchtung gehabt und erkannt, dass es wohl nicht funktionieren kann, dass jeder Einzelunternehmer ca. 20 EU Sprachen spricht und sich mit noch mehr länderspezifischen Eigenheiten im Umsatzsteuerrecht befasst. Diese Erkenntnis erfordert zwar nicht gerade den IQ eines Raketenwissenschaftlers, aber immerhin, wir wollen ja bescheiden sein.

Und so wurde die Idee des "One Stop Shops" bei den landeseigenen Finanzbehörden geboren. Wenn ich mich nun also bei der deutschen KEA (Erklärung siehe Link oben) registriere, kann ich die Umsatzsteuer weiter zentral abführen und muss mich nicht in allen Ländern registrieren und die Landessprache sprechen.

Auf den ersten Blick ja ein sinnvoller Gedanke und zu begrüssen. Nur ist der nach den mir bisher vorliegenden Informationen leider viel zu kurz gedacht. Denn:

  • Erstens ändert die zentrale Abführung nichts daran, dass ich rechtlich dann wohl dem "maltesischen" und "rumänischen" Umsatzsteuerrecht unterliege und daher auch den Strafmassnahmen ausgesetzt bin, die das lokale Recht vorgibt. Die zentrale Abwicklung entbindet mich natürlich nicht davon, mich nach "maltesischem" und "rumänischem" Recht zu verhalten, was immer das ist und was immer das bedeutet - mögliche Straftatbestände im Umsatzsteuerecht eingeschlossen.
  • Zur Rechnungsstellung zitiere ich aus dem Leitfaden der EU, den man unter obigem Link finden kann: "Für die Rechnungsstellung gelten die Vorschriften des Mitgliedstaats des Verbrauchs. Deshalb sollten sich die Steuerpflichtigen über die maßgeblichen Bestimmungen der Mitgliedstaaten informieren, in denen sie Dienstleistungen erbringen." Ah ja, ich informiere mich also über die Bestimmungen von über 20 EU Ländern und beachte diese bei der Rechnungsstellung. So viel zum "One Stop Shop".
  • Auf jeder Rechnung müsste ich nun die lokale Umsatzsteuer ausweisen und die unterscheidet sich eben. Heisst unterschiedliche Rechnungen und Beträge je nach Land.
  • Nach der Preisangabenverordnung müsste ich aber jedem EU Bürger seinen Bruttopreis zeigen, was bei identischen Nettopreisen die Programmierung eines dynamischen Systems erfordert, dass je nach Nationalität des Mitglieds die jeweils richtigen Brutto-Preise zeigt.
  • Oder alternativ kann ich den Umsatzsteuer-Irrsinn in der EU auf die eigenen Schulter nehmen, die Brutto-Preise für alle gleich lassen und dafür um so weniger Netto einnehmen, je höher der Umsatzsteuersatz des Landes ist.

Motivation dieses (für mich) gesetzgeberischen Schildbürgerstreiches war möglicherweise, den Effekt einzudämmen, dass sich grosse E-Commerce Anbieter natürlich bisher als Sitz das Land ausgesucht haben, das den geringsten Umsatzsteuersatz hatte. So blieb bei identischen Bruttopreisen, Netto der grösste Gewinn bei den Konzernen hängen. Warum wohl verschickt Amazon offiziell aus Luxembourg?

Das Problem ist ja auch real vorhanden und sollte gelöst werden. Bis zu diesem Punkt, habe ich volle Zustimmung.

Auf den einzig logischen Gedanken, um das Problem an der Wurzel zu packen - nämlich die völlig sinnfreien unterschiedlichen Umsatzsteuersätze in der EU zu vereinheitlichen - ist der politisch-bürokratische Komplex aber scheinbar nicht gekommen. Beziehungsweise er hatte scheinbar keine Bereitschaft, sich hier ausreichend zu bewegen. Ist ja auch kein Problem, wenn man die Komplexität auf den Rücken der vielen kleinen Unternehmen abwälzen kann. Das ist mal E-Commerce Förderung nach Politiker-Art. Wer hier Sarkasmus findet, kann ihn behalten.

Das Absurde dabei ist, dass man damit nach meiner Vermutung ein ganz neues Problem geschaffen hat. Denn was bisher Sport der Grossunternehmen war, könnte nun vielleicht Sport der Bürger werden - Stichwort: "Wahl des Standortes zur legalen Umsatzsteuerverkürzung".

Denn im E-Commerce digitaler Güter hat die reale Adresse nur die Bedeutung, dass diese auf der Rechnung steht. Alles andere läuft elektronisch, denn physikalisch geliefert wird ja nichts. Und auch die Rechnung wird elektronisch verschickt.

Wer also nun im Land mit einer hohen Umsatzsteuerbelastung wohnt, wird sich nach meiner Vermutung erstens einen Shop suchen, in dem die Brutto-Preise länderspezifisch angepasst werden und sich zweitens dort mit einer Adresse aus einem EU Land mit geringerer Umsatzsteuer anmelden. Voila - mehrere Prozent beim Einkauf digitaler Güter gespart. So hat eine Adresse in Luxembourg nun auch für Otto-Normalverbraucher plötzlich Mehrwert, ich bezweifele, ob die Bürokraten so weit gedacht haben. Aber kein Problem, dann wird "nachgebessert", siehe oben.

Jetzt kann ich nicht sagen, ab wann die Verwendung abweichender Adressen bei der Bestellung rechtlich ein Problem für die Verbraucher darstellt und illegal wird. Wahrscheinlich ist auch das sehr länderspezifisch und jedes Rechtssystem wird das vermutlich leicht anders sehen. Wer aber eine reale vorhandene Adresse wie zum Beispiel eine Zweitwohnung oder die Wohnung der Eltern angibt, in der er sich auch immer wieder real aufhält, sollte nach meinem bescheidenen Rechtsverständnis (ohne Gewähr, ich bin kein Jurist!) zumindest in Deutschland kein Problem haben. Zumindest in Deutschland ist mir persönlich bisher kein Gesetz bekannt, das mir als Privatperson verbieten würde, eine Lieferadresse abseits meiner Hauptwohnung anzugeben. Viele lassen sich ja auch an ihren Arbeitsplatz liefern, eine völlig gängige Praxis von Endverbrauchern.

Abgesehen davon, haben doch Unternehmen sowieso keine Chance, die Richtigkeit von Adressen zu überprüfen, solange die Adresse irgendwo real existiert und nicht gerade den Planeten Mars als Lieferort ausweist. Und kleine Unternehmen haben diese Chance schon gar nicht. Was der Kunde schreibt gilt, so einfach ist das in der Realität. Und wenn einer deklariert, er wohne in Papua Neuguinea, dann muss ich das glauben, eine andere Chance habe ich doch gar nicht.

In Summe wurde nach meinem Eindruck hier "von hinten durch die Brust ins Auge" geschossen und eine etablierte und gut funktionierende Regelung ohne echten Anlass in endlose Ausnahmen überführt. Was der volkswirtschaftliche Sinn davon sein soll, ein gedrucktes Buch umsatzsteuerlich völlig anders zu behandeln, als wenn man das Buch per Kindle herunter lädt, können wohl nur Menschen mit ganz besonderen Gehirnwindungen verstehen. Ich gehöre scheinbar nicht zu dieser Spezies.

Es gäbe in meinen Augen nur eine einzige wirkliche Lösung, um das berechtigte Problem der umsatzsteuerlichen Optimierung von Konzernen ala Amazon zu lösen. Eine Lösung, die ebenso logisch wie einfach ist und funktionieren würde, ohne den Bürgern oder Unternehmen zusätzliche Lasten aufzuerlegen.

Und das wäre ein einheitlicher Umsatzsteuersatz in der EU! Denn genau da liegt das Problem und nirgend wo anders. Aber das wäre ja zu einfach und dann müsste der politisch-bürokratische Komplex sich ja mal produktiv in Bewegung setzen. Solange der Komplex aber seine Gehälter und Pensionen sowieso vom Steuerzahler erhält, egal wie unproduktiv die eigene Leistung ist, wird sich daran wohl nichts ändern.

So habe ich - wie viele andere die im Internet digitale Inhalte anbieten - nun ein Problem ab 01.01.2015.

Und ich werde das voraussichtlich auf radikale Art und Weise mit Verweigerung lösen, in dem ich Mitglieder mit Adressen aus EU Ländern (mit Ausnahme von Österreich, dazu später mehr) nicht mehr akzeptiere. Glücklicherweise haben wir ja noch Vertragsfreiheit und ich kann mir noch aussuchen, mit wem ich einen Vertrag schliessen will und wohin ich "liefern" will - und wohin nicht.

Ich bedauere sehr, das tun zu müssen, bitte aber um Verständnis, dass ich einfach keine Wahl habe. Ich habe weder die sprachlichen Fähigkeiten, noch die rechtliche Kompetenz, mich mit dem Umsatzsteuerrecht in Griechenland, Irland, Zypern, Estland, Slowenien und so weiter auseinander zu setzen und mich dort rechtlich als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen zu exponieren. Das können bestenfalls Grosskonzerne mit riesigen Rechtsabteilungen und selbst die, werden ihre Probleme haben.

Solange auf der rechtlichen Seite keine Vertrauensschutzregelung existiert, sehe ich persönlich keinen Weg, der mich davon entbindet, mich den Gesetzen jedes einzelnen Mitgliedslandes stellen zu müssen. Die derzeitige Konzeption der "KEA" ist so eine Vertrauensschutzregelung auf jeden Fall nicht. So eine Vertrauensschutzregelung wird bestimmt unter dem Druck und der Wut "der Strasse" kommen, daran habe ich wenig Zweifel, denn anders geht es einfach nicht. Aber diese ist eben derzeit nicht da, auch da wird wohl mal wieder in 2015 und 2016 "nachgebessert".

Mitglieder aus Papua-Neuguinea und Cayman Islands sind mir also weiter herzlich willkommen! Aus Frankreich, Italien und Finnland dagegen ab 01.01.2015 nicht mehr!

Das ist eben E-Commerce Förderung in der EU nach Bürokraten-Art. Beschwerdeschreiben richten Sie bitte an Ihren Bundestagsabgeordneten, der das potentiell abgenickt hat, ohne sich damit auch nur 10 Minuten inhaltlich zu befasssen.

Ich bin übrigens sicher, dass die Verbraucher diesen Effekt in Zukunft bei vielen kleineren Shops für digitale Güter erleben werden. Man wird als "EU-Ausländer" nicht mehr so einfach kaufen können. Es wird zu einer Renationalisierung führen und dem Gedanken des freien Binnenmarktes komplett zuwider laufen. Aber wie gesagt: -> Nachbesserung. Die "Lösung" für alle, die nicht fähig sind, etwas gleich richtig zu machen.

Diese "Nachbesserung" wird kommen. Denn dieses Gesetz macht für mich in dieser Form hinten und vorne keinen Sinn.

Günther Oettinger, bitte übernehmen Sie!

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