Diesen Artikel habe ich so ähnlich schon einmal geschrieben und zwar vor 4 Jahren zur letzten Bundestagswahl.
Nun bekommen wir eine neue Bundesregierung und ziemlich sicher einen Versuch von Seiten der SPD die Abgeltungssteuer abzuschaffen, weil diese ja vermeintlich so "ungerechte" Vorteile für "böse Kapitalisten" schaffen würde.
Mit diesem Artikel will ich aufzeigen, dass diese "Gerechtigkeitslücke" eher Einbildung ist und die Abgeltungssteuer in der Praxis oft sogar zu einer höheren Belastung der Anleger gegenüber der alten Regelung geführt hat.
Der behauptete Vorteil der Abgeltungssteuer ist also kaum (mehr) vorhanden, denn Zinsen gibt es praktisch nicht mehr und wenn, werden diese auch im Bereich der Inflation besteuert, was faktisch eine Substanzbesteuerung ist. Und bei Aktien liegen die Steuersätze nahe bei 50%, weil bei der Gerechtigkeits-Polemik gerne immer unterschlagen wird, dass diese Gewinne ja im Unternehmen vorher auch schon besteuert wurden.
Wenn jemand also die Abgeltungssteuer abschaffen will, dann nur zu, man kann das ganz gelassen sehen.
Machen wir es mal konkret:
Immer wieder liest man die unreflektierte Legende, nach der die Abgeltungssteuer ja ein „Bonus für Reiche“ und deshalb pauschal abzulehnen sei, weil sich halt 25% weniger als 45% anhören. Und da selbst ein Erstklässler das erkennen kann, eignet sich die Abgeltungssteuer hervorragend als politischer Kampfbegriff für eindimensionale Denker.
Übrigens, um das gleich klarzustellen, außer bei den international mobilen Superreichen, ist die Geschichte von den steuerlichen Vorteilen und Abschreibungsmöglichkeiten ganz generell und auch außerhalb der Abgeltungssteuer nur ein Stammtisch-Märchen. Wobei, es stimmt schon, aber nur für das ganz große, international agile Geld, das sich Wohnort und Produktionsstätte ganz legal aussuchen kann und damit die diversen Steuersysteme der einzelnen Staaten ganz legal gegeneinander ausspielen kann. Ja, die Superreichen haben in der Globalisierung unfaire Vorteile, wenn sie international flexibel sind, das stimmt. Und es ist besonders bezeichnend für den deutschen Michel, das dem treu schaffenden, lokalen Unternehmer sein hart erarbeiteter Erfolg geneidet wird, Sportler mit zweistelligen Millioneneinnahmen aber immer noch als Volkshelden gelten, auch wenn sie sich international der Solidarität in dem Land entziehen, das ihnen den Erfolg erst ermöglicht hat.
Für in Deutschland ansässige, arbeitende und produzierende Firmen und Privatpersonen, ist die Geschichte von den gravierenden steuerlichen Vorteilen aber ein Märchen, es gibt hier keine großen, wirklich substantiellen Lücken im Steuersystem mehr, mit denen man Steuern legal vermeiden und sich arm rechnen könnte. Wer solche Märchen verbreitet, ist in seinem Leben offensichtlich nie in die Nähe von Selbstständigkeit oder auch Anlagevermögen gekommen, dann würde sich der Horizont dagegen auf die gnadenlose Gängelei erweitern, die das überkomplexe, bürokratische Abgabensystem in der Realität entfaltet. Aber das nur am Rande.
Zurück zur Abgeltungssteuer, schauen wir mal objektiv unter die Decke dessen, worum es da wirklich geht. Als Disclaimer muss ich vorausschicken, dass ich bei der Betrachtung nun bewusst den Solidaritätszuschlag wie auch die Kirchensteuer unterschlage. Es geht im Artikel ja nicht darum, die Steuersätze aufs Komma exakt zu berechnen, es geht um Prinzipien. Auch um den Effekt der „Reichensteuer“, des späten Sprungs des Grenzsteuersatzes von 42 auf 45% weiß ich natürlich, wie um eine Reihe anderer Effekte. Für diese Betrachtung ist das hier aber ohne Belang, weil es die Kernaussage nicht verändert. Ich spreche daher hier zur Vereinfachung auch von einem aktuellen Spitzensteuersatz von 45% und einer Abgeltungssteuer von 25%, wohl wissend, dass die realen Sätze je nach Situation leicht anders und tendenziell etwas höher sind.
Will man die Effekte der Abgeltungssteuer seriös betrachten, muss man vier Aspekte voneinander trennen. Erstens die Steuersystematik, zweitens die Wirkung auf Zinseinnahmen, drittens die Wirkung auf Kapitaleinkünfte aus Produktivvermögen, also zum Beispiel Aktien, viertens Sondereffekte und Derivate.
Die Abgeltungssteuer und die Steuersystematik: Das kann weg!
Das Thema können wir schnell abhandeln, denn hier ist die Kritik objektiv berechtigt. Es gibt in meinen Augen keinen vernünftigen Grund, warum unterschiedliche Einkunftsarten unterschiedlich besteuert werden sollten. Steinbrücks damaliges - > „besser 25 Prozent auf x statt 42 Prozent auf nix“ <- ist für mich nach wie vor eine Peinlichkeit, weil sachlich falsch und vor allem Ausdruck einer fatalistischen Unfähigkeit, die eigenen Gesetze ernst zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass genau diese Logik Steinbrücks die Legende um die Abgeltungssteuer als großen Vorteil für „Reiche“ gerade erst befeuert hat, weil sich halt 25 nach weniger als 45 anhören und Steinbrück das ja so auch implizierte.
Also halten wir fest: Steuersystematisch gehören alle Einkunftsarten gleich besteuert. Punkt.
Trotzdem ist der Ansatz einer pauschalen Abgeltung deswegen nicht schlecht. Es würde auch anderen Steuerarten guttun, so abgewickelt zu werden und würde am Ende der Steuergerechtigkeit dienen und nicht ihr schaden. Denn was der Steuergerechtigkeit schadet, ist gerade der Wildwuchs im Detail, dieses frickelige Klein-Klein, weil alle dem Irrglauben aufsitzen, dass man durch Betrachtung von Einzelfällen „Gerechtigkeit“ herstellen könnte. Blödsinn, die berühmte „Einzelfallgerechtigkeit“ ist ein Widerspruch in sich, gute und gerechte Gesetze müssen pauschal sein, nur so können sie für alle das gleiche Recht schaffen. Einzelfalleffekte muss man dabei in Kauf nehmen und aushalten können, solange das große Bild passt, man nennt das Ordnungspolitik.
Insofern ist nicht der pauschale Ansatz der Abgeltungssteuer per se schlecht, für eine unterschiedliche Behandlung von Kapitaleinkünften und Arbeitseinkommen gibt es aber keinen vernünftigen Grund und insofern gehört dieser Sonderfall wieder abgeschafft.
Also steuersystematisch weg damit, gar kein Problem!
Die Abgeltungssteuer und die Zinsen: Welche Zinsen?
Auf diesem einfachen Fall beruht ja die Behauptung vom ungerechtfertigten Vorteil durch die Abgeltungssteuer. Denn es ist ja ganz einfach, 25 ist weniger als 45 und das ist auch so. Wenn man aber genau hinschaut, entpuppt sich das Thema als Papiertiger. Denn ich frage Sie: Welche Zinsen? Kann mir die mal jemand zeigen? 😉
Im Negativzins-Environment der EZB, die zwar formal unabhängig, aber in ihrer Funktion eben doch eine halbstaatliche Organisation ist, die direkt mit den Interessen der Mitgliedsstaaten verwoben ist, gibt es keine Zinsen mehr, bei denen man einen relevanten Vorteil haben könnte. Wir haben hier also einen theoretischen Vorteil, der praktisch keine Relevanz mehr hat und daher nur politisches Getöse darstellt.
Und der Zins wird auch absehbar nicht wiederkommen, weil es sich die hoch verschuldeten Staaten der Eurozone wie Italien gar nicht leisten können und bei alten Zinsen sofort Pleite wären! Der einzige Weg den Zins wiederzubekommen, wäre nach einem allgemeinen Schuldenschnitt, der die Schuldenlawine einfach aus den elektronischen Büchern streicht.
Aber es kommt ja noch schlimmer. Warum eigentlich, dürfen die 2% - und derzeit sogar 4% - die der Inflation unterliegen, überhaupt besteuert werden? Wir erinnern uns, die EZB hatte 2% Inflation als Geldwertstabilität im Sinne ihres Mandates definiert. Wir haben also sozusagen von höchster monetärer Stelle den gerichtsfesten Beweis, dass ein Sockel von 2% Inflation gewollt ist. Arbeitseinkommen gleicht diese Inflation über höhere Tarifvereinbarungen wieder aus und Unternehmen können ihre Preise erhöhen und so auch für die Aktionäre einen Ausgleich schaffen. Zinseinkünfte haben diese Anpassungsmöglichkeit erst einmal nicht. Faktum ist also, dass wer aktuell 2% Zinsen bei einer sicheren Geldanlage bekommen würde – was ja schon eine utopische Annahme ist - trotzdem einen Vermögensverlust erleiden würde. Und dieser Vermögensverlust wird dann mit Abgeltungssteuer besteuert und der Anleger darf sich dann noch politisch als jemand darstellen lassen, der einen unangemessenen „Vorteil“ eingestrichen hätte. Was für eine Beleidigung der Intelligenz!
„Fair“ wäre, wenn Zinseinkünfte bis zur von der EZB definierten „Geldwertstabilitätsmarke“, ab der diese sich zum Eingriff verpflichtet fühlt, grundsätzlich steuerfrei wären, weil es eben gar keine Erträge sind. Darüber hinaus sollten echte Erträge dann dem normalen Steuersatz unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das jemals so gehandhabt wird, ist aber wohl bei Null. Sicher ist nur das Gerede über die „unfairen Vorteile“ der Abgeltungssteuer für Anleger.
Die Abgeltungssteuer und Aktien: Eine Steuererhöhung im Gewand der Senkung
Richtig übel wird das Thema aber bei Erträgen aus Produktivvermögen, typischerweise bei Aktien und Dividenden also. Hier ist die Abgeltungssteuer ein Nachteil zur alten Regelung für Anleger, und die Höhe der Abgeltungssteuer ist schon jetzt beim Maximum dessen, was verfassungsrechtlich wohl zulässig ist. Das wird aber von der Mehrheit nicht begriffen, weil eben nur eine Minderheit solche Einkünfte hat und nur eine kleine Minderheit die Grundprinzipien der Unternehmensbesteuerung versteht. Ich will daher hier für ein bisschen Grundlagenwissen sorgen.
Wir stellen uns also vor, wir seien als Kleinunternehmer recht erfolgreich. Wir beraten recht viel und das zu hohen Sätzen, und weil mit der Beratung auch Haftungsrisiken verbunden sind, haben wir uns entschlossen, die selbstständigen Aktivitäten in einer Kapitalgesellschaft (hier einer GmbH) zu bündeln, die wir als 100% Gesellschafter alleine beherrschen.
Nun zahlen wir uns als Geschäftsführer auch ein faires Gehalt, das unterliegt aber der Betriebsprüfung und muss daher zur Aufgabe adäquat sein und kann nicht beliebig erhöht werden. Am Ende des Jahres bleiben also 100.000€ Gewinn im Unternehmen übrig, weil wir so gut sind und so fleißig waren. Gewinn, den wir uns gerne ausschütten lassen wollen, denn es ist ja „unser“ Gewinn. „Unser“ Einkommen, das alleine auf unseren Fähigkeiten im Umgang mit den Kunden beruhte.
Nun können wir uns diesen Gewinn aber nicht Netto auszahlen, denn zunächst einmal muss unsere GmbH darauf Steuern zahlen und zwar Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Da die Gewerbesteuer von Gemeinde zu Gemeinde fluktuiert, kann man für diesen Steuersatz keinen festen Wert nennen, die Gesamtbelastung aus beiden Steuerarten bewegt sich aber in Summe bei ca. 30%, die wir für unsere Zwecke hier annehmen. Aus den 100.000€ die wir erwirtschaftet haben, wurden also 70.000€ schon im Unternehmen, bevor wir als Privatpersonen einen Cent gesehen haben. Erst jetzt können wir über eine Ausschüttung dieser 70.000€ nachdenken. Und das wollen wir auch tun, weswegen diese Ausschüttung bei unserer Einkommensteuer als Privatperson als Kapitaleinkünfte im Sinne der Abgeltungssteuer gilt, da diese ja als Ausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) stammen.
An dieser Stelle ist es wichtig einzuschieben, dass dieses Beispiel tatsächlich nichts Anderes ist, als wenn wir von einem börsennotierten Unternehmen eine Dividende beziehen. Auch diese Aktiengesellschaft hat die Gewinne schon besteuert und wenn der Netto-Anteil dann via Dividende ausgeschüttet wird, wird dieser bei uns als Anleger erneut mit Abgeltungsteuer besteuert. In unserem konkreten Fall zahlen wir nun also 25% von 70.000€ als Abgeltungssteuer oder konkret 17.500€. Aus 100.000€ von uns erwirtschaftetem Gewinn, wurden also 52.500€, die dann bei uns nach Steuern ankommen. Entspricht einem Steuersatz von 47,5%. Und nun erkläre mir mal jemand, wo hier die „Ungerechtigkeit“ ist?
Weil das so ist, gab es vor der Abgeltungssteuer das sogenannte „Halbeinkünfteverfahren“. Bei einem damaligen Spitzensteuersatz von 48% wurde nur die Hälfte, also 24% bei der Versteuerung von derartigen Kapitaleinkünften angesetzt. Denn würde man den vollen Steuersatz anwenden, würde von einem Unternehmensgewinn auf dem Weg zum Anleger eine Steuerquote von 60 bis 70% abgezogen, was eine solche Steuer verfassungsrechtlich fragwürdig machen würde. Aber nicht nur deswegen war die alte Regelung für Anleger besser, in ihr gab es auch eine Spekulationsfrist von einem Jahr, die steuersystematisch notwendig ist, um den Vorteil der Steuerstundung von Pensionszusagen nicht noch weiter anwachsen zu lassen. Und auch Kosten im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen konnten damals abgesetzt werden.
Bei Kursgewinnen von Aktien ist übrigens die gleiche Logik gültig, Kurse sind im Wesentlichen das Ergebnis von (nachsteuerlichen) Gewinnerwartungen, was man auch leicht daran sieht dass Kurse sinken, sobald Steuersätze steigen. Diese Gewinne wurden also im Unternehmen versteuert, bevor sie kursrelevant wurden und damit zu Spekulationsgewinnen führen konnten.
Die Abgeltungssteuer ist für Besitzer von Produktivvermögen also eine leichte Steuererhöhung, die den Gesamtsteuersatz bei Ausschüttungen weiter Richtung 50% gedrückt hat.
Wenn man also zukünftig für Kapitalerträge wieder die normale Einkommensteuer zur Anwendung bringt, wird man wieder einen Nachfolger des Halbeinkünfteverfahrens für Ausschüttungen finden müssen, die im Unternehmen schon versteuert wurden. Kein Problem also für Aktienanleger und ansonsten ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht fällig. Wenn das 60-70% Gewinnbesteuerung abnicken würde, könnten Unternehmer nur auswandern und das so schnell wie möglich.
Die Abgeltungssteuer und Derivate/Sondereffekte: Ein Wust.
Das deutsche und internationale Steuerecht ist ein Wust und auch wenn ich oben zeigen konnte, dass bei den großen Einkunftsarten die Abgeltungssteuer gar kein Vorteil gegenüber dem normalen Einkommensteuertarif darstellt, ist sie es in speziellen Sonderformen zum Beispiel bei Derivaten schon.
Denn das legitime Argument dass Gewinne schon auf Ebene des Unternehmens versteuert wurden, bevor sie überhaupt ausgeschüttet wurden oder zur Kursentwicklung beitragen, kann in Sonderfällen nicht gehalten werden, wo zum Beispiel Rohstoffe direkt mit Differenzkontrakten oder Optionen gehandelt werden.
Nicht gültig ist das Argument auch bei internationalen Firmen, die gar keine Steuer zahlen, bevor diese Gewinne an die Anleger ausgeschüttet werden. Das ist ein echtes Problem dem sich die Politik annehmen muss, wie zb bei der Besteuerung großer Digitalkonzerne. Dieses Steuerloch hat aber rein gar nichts mit der Systematik der Abgeltungssteuer zu tun und kann darüber auch nicht gelöst werden.
In diesen Fällen stellt die Abgeltungssteuer also einen echten Vorteil dar, der steuersystematisch nicht wirklich zu begründen ist, das sind aber Szenarien, die für die Mehrheit der Anleger gar nicht relevant sind oder mit der Abgeltungssteuer eigentlich gar nichts zu tun haben. Es sind Sonderfälle, die anderweitig zu lösen sind.
Was bleibt von der Ungerechtigkeitslegende?
Nicht viel. Der berechtigtste Vorwurf an die Abgeltungssteuer ist neben Sonderfällen der Bruch in der Steuersystematik. Nein, eine abweichende Besteuerung von Kapitaleinkünften braucht es nicht wirklich, insofern gerne weg damit!
Aber der behauptete „große Vorteil“ für Kapital-Anleger ist bis auf Ausnahmen gar nicht vorhanden. Zinsen gibt es praktisch nicht mehr und wenn, werden diese auch im Bereich der Inflation besteuert, was faktisch eine Substanzbesteuerung ist. Und bei Aktien liegen selbst bei der Abgeltungssteuer die Steuersätze nahe bei 50%, weil bei der Gerechtigkeits-Polemik gerne immer unterschlagen wird, dass diese Gewinne ja im Unternehmen vorher auch schon besteuert wurden.
Es gibt also steuersystematische Gründe die Abgeltungssteuer abzuschaffen, das Argument der "Gerechtigkeit" ist aber zu großen Teilen nur ein Strohmannargument.
Was wirklich "gerecht" wäre
Wirklich "gerecht" wäre, alle Bürger und Anlageformen beim Aufbau einer Alterssicherung *gleich* zu behandeln.
Genau das passiert aber *nicht*, insbesondere weil es den Steuerstundungsvorteil der Besitzer großer Pensions-Vermögen gegenüber normalen Kapitalanlegern gibt. Denn eine Pensionszusage ist in der Gegenwart reales Vermögen, das jemand ohne Pension erst aufbauen muss, um diese Summe dann später verrenten zu können.
Gerecht wäre also dafür sorgen, dass jeder Bürger einen definierten Kapitalstock in seinem Leben *steuerfrei* ansparen kann und erst bei Auszahlung versteuern muss, um damit seinen Lebensabend finanzieren zu können. Nennen wir es die „Bürgerrente“ das hört sich dann doch emotional gleich viel freundlicher an, oder?
Dieser Kapitalstock, die „Bürgerrente“, müsste sich nach dem Prinzip des (abgezinsten) Kapitalwertes *aller* Vermögenswerte errechnen, die somit gleichbehandelt werden, auch eben Renten- und Pensionsansprüche. Und dieser in der Ansparphase steuerfreie Kapitalstock müsste mindestens im hohen sechsstelligen Bereich liegen, weil wie ich anderweitig dargestellt habe, im Nullzins-Environment nur so eine halbwegs auskömmliche Altersversorgung von 2000€ pro Monat sichergestellt werden kann. Und wer in der Politik Renten unter 2.000 im Monat besteuern will, soll das bitte vor der Wahl laut sagen. 😉
Alles was an Kapitaleinkünften und Pensionszusagen darüber hinaus geht, könnte und müsste dann mit dem normalen Steuersatz besteuert werden, und zwar für alle gleichermaßen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Zusage bzw. der Ausschüttung! Das wäre "gerecht" über alle Einkuntsarten und Lebensmodelle hinweg, so hätte jeder den gleichen Spielraum steuerfrei für das Alter vorzusorgen.
Ich kann aber mit einer kleinen Zeitmaschine in die Zukunft schauen und kann Ihnen ganz exklusiv hier schon heute sagen: es wird nicht passieren, denn die Pensionsbesitzer machen die Gesetze.
Die Pensionen von Bundestagsabgeordneten sind spätestens ab der 2. Legislaturperiode (diskontiertes) Millionenvermögen, weil ein Selbstständiger der sich so eine Rente sichern wollte, genau diese Millionen aus versteuertem Einkommen bei einem Anbieter einzahlen müsste. Trotzdem werden sie bei den Diskussionen um die Vermögenssteuer gerne unterschlagen. Was für ein Zufall. 😛
Ihr Michael Schulte (Hari)
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